Fördermaßnahmen
Bestimmte Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden seitens des Bundes (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA) oder der KfW-Bankengruppe mit einem Zuschuss oder Kredit gefördert.
Für Neubauten gilt seit dem 01.01.2009 das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Demnach müssen Neubauten mit einer erneuerbaren Energie ausgestattet sein. Nur in Einzelfällen kann es Ausnahmen geben.
Im Folgenden geht es nur um Fördermaßnahmen im Rahmen einer Sanierung.
Einige Beispiele häufig genutzter Förderungen (Stand 01.08.2014) seitens BAFA:
Förderung einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung:
- Errichtung einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
90 Euro Zuschuss pro angefangenem m² Bruttokollektorfläche (Pufferspeicher erforderlich) - Regenerativer Kombinationsbonus: bei Einsatz einer Wärmepumpe
500 Euro Zuschuss - Kesseltauschbonus: bei Einsatz eines Brennwert-Heizkessels
500 Euro Zuschuss - Solarpumpenbonus: bei Einsatz einer hocheffizienten Solarpumpe je Pumpe
50 Euro Zuschuss
Förderung von Wärmepumpen
- Wärmepumpen mit Ausnahme von Luft-Wasser-Wärmepumpen:
mindestens 2800 Euro Zuschuss - Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens
1300 Euro Zuschuss - bei Anlagen mit Pufferspeicher erhöht sich die Förderung um
500 Euro (Speichervolumen mindestens 30 l/kW)
Förderung von Holzkesseln und Kaminöfen
Die Förderung von Holzkesseln bzw. Biomasseanlagen und Kaminofen stellt sich etwas schwieriger dar. Fragen Sie diesbezüglich einfach bei uns an.
Aufgrund der Unübersichtlichkeit und häufig wechselnder Programme empfehlen wir für einen Überblick die Seite http://www.energiefoerderung.info/.